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Rotes Auge, blinder Fleck – eine Profession unter Druck

Die medizinischen Argumente stimmen. Ein rotes Auge ist keine Banalität. Eine Keratitis verzeiht keine Stunden, ein Glaukomanfall keine Laiendiagnostik. Eine Acanthamoeba-Keratitis kann, wenn sie nicht umgehend behandelt wird, zu dauerhaftem Sehverlust führen oder eine Hornhauttransplantation erforderlich machen.[^1] Das Resistenzargument ist ebenfalls solide: Eine wichtige Ursache für die zunehmende Resistenzentwicklung ist die unkritische Verschreibung von Antibiotika – häufig bei viralen Infektionen, obwohl diese nur bei bakteriellen Infektionen wirksam sind.[^2] Die Spaltlampe fehlt in der Apotheke – das ist keine Meinung, das ist ein Fakt. Und trotzdem lässt diese Stellungnahme einen schalen Nachgeschmack. Nicht weil die Medizin falsch liegt. Sondern weil das Muster bekannt ist. Sehr bekannt. Und sehr alt.

Berufsgruppe gegen Berufsgruppe

Zunächst zur Einordnung, die in der Debatte gern untergeht: Das ABDA-Positionspapier kommt nicht aus einem gesundheitspolitischen Vakuum. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ist die Dachorganisation der Apothekerschaft. Was hier vorliegt, ist kein neutraler Reformvorschlag. Es ist ein strategischer Vorstoß einer Berufsgruppe in das Territorium einer anderen. Das macht die Forderungen nicht falsch – aber es erklärt, warum BVA und DOG so scharf reagieren. Und es verpflichtet beide Seiten zur Transparenz über ihre eigenen Interessen.

Der aktuelle Druck

Wer beide Pressemitteilungen des BVA aus den letzten Wochen liest, versteht die Tonlage besser – und wird dadurch nicht milder, sondern nachdenklicher.

Auf der einen Seite: Ein Beitragsstabilisierungsgesetz, das die ambulante Versorgung weiter unter Druck setzt. Die Zahlen sind bekannt: 97 Prozent aller Behandlungsfälle – insgesamt 600 Millionen pro Jahr – werden in Arzt- und Psychotherapiepraxen versorgt, dabei entfallen auf die Behandlung dort nur 16 Prozent der GKV-Ausgaben.[^3] Honorare sollen künftig an Kasseneingaben gekoppelt werden, nicht an reale Praxiskosten. Auf der anderen Seite: ein Apothekerverband, der Kompetenzen in die Apotheke verlagern möchte.

Die Augenärzteschaft sieht sich also gleichzeitig von oben und von unten unter Druck – finanziell und berufsrechtlich. Das erklärt den Ton. Es rechtfertigt ihn nicht.

Was die Stellungnahme verschweigt

Die Argumentation gegen das ABDA-Papier beantwortet eine Frage, die so niemand gestellt hat. Die ABDA fordert keine Augenärzte in Apothekenkittel. Sie positioniert Apotheken als niederschwellige erste Anlaufstelle – was etwas anderes ist. Darauf antwortet BVA/DOG mit dem Worst-Case-Szenario. Das ist rhetorisch wirksam. Aber es ist kein Argument gegen bessere Triage – es ist ein Argument für sie.

Was vollständig fehlt: die Realität. Kassenpatienten warten beim Facharzt. Die Zahlen sind eindeutig: Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin betrug im Jahr 2024 für gesetzlich Versicherte 42 Tage – neun Tage mehr als noch 2019.[^4] Und dabei bleibt es nicht: Insgesamt 48 Prozent der Patientinnen und Patienten müssen länger als vier Wochen auf eine fachärztliche Behandlung warten.[^5] Trotz deutlich gestiegener Vergütung für offene Sprechstunden – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verwies selbst skeptisch auf die geplante Reform der ambulanten Versorgung.[^6]

Wer also „nur der Facharzt darf das beurteilen“ sagt, muss gleichzeitig erklären, wie ein Patient mit akutem rotem Auge diesen Facharzt in den nächsten 24 Stunden erreicht. Diese Erklärung bleibt die Stellungnahme schuldig.

In dieser Lücke sitzt der Patient: ohne Termin, ohne Spaltlampe, ohne Antwort.

Ein 300 Jahre altes Muster

Hier beginnt die eigentliche Geschichte. Denn wer die aktuelle Stellungnahme liest und die Medizingeschichte kennt, erkennt das Muster sofort.

Im 18. Jahrhundert war „Arzt“ noch keine klar abgegrenzte Profession. Der Heilmarkt teilte sich auf vier Gruppen auf: akademisch ausgebildete Physici, handwerklich organisierte Wundärzte, Hebammen – und Apotheker, die damals weit mehr als heute eigenständig diagnostizierten und therapierten.[^7] Die Grenzen waren fließend, die Konkurrenz groß.

Was folgte, war ein politisch konstruierter Professionalisierungsprozess. Johann Peter Frank formulierte ab 1779 in seinem monumentalen „System einer vollständigen medicinischen Polizey“ das Programm: Der Arzt als verlängerter Arm des aufgeklärten Staates.[^8] Gesundheit war keine private Angelegenheit – sie war Staatsinteresse. Bevölkerung gleich Ressource gleich Macht. Die frühen approbierten Ärzte waren deshalb weniger Heiler im modernen Sinne als staatliche Kontrollorgane: Sie meldeten Seuchen, überwachten Hebammen, Bader und Apotheker, legitimierten oder verboten deren Tätigkeit.

Der Staat brauchte die Ärzte als Vollzugsorgan. Die Ärzte brauchten den Staat als Schutzwall gegen Konkurrenz. Das Wissensmonopol war von Anfang an politisch konstruiert – nicht rein wissenschaftlich verdient.

Im 19. Jahrhundert wurde dieser Tausch institutionalisiert. Die erste Ärztekammer entstand 1865 in Baden, 1871 folgte Bayern, 1887 Preußen.[^9] Die Ärzteschaft bekam das Recht zur Selbstverwaltung – aber als Gegenleistung. Der implizite Vertrag war präzise:

  • Staat gibt: Approbationshoheit, Kammerpflicht, Gebietsschutz
  • Ärzteschaft gibt: Selbstkontrolle, Versorgungspflicht, öffentliche Rechenschaft

Dieser Vertrag hatte eine stille Bedingung: Solange ihr versorgt, schützen wir euch.

Das immer gleiche Argument

Seitdem hat die Ärzteschaft diesen Konflikt immer wieder geführt – gegen wechselnde Berufsgruppen, mit strukturell identischen Argumenten:

Gegen Physiotherapeuten: Direktzugang sei gefährlich, nur ärztliche Verordnung schütze den Patienten. Die verfasste Ärzteschaft argumentierte, Physiotherapeuten überschätzten sich – allenfalls akademisierte Therapeuten seien dazu in der Lage.[^10] Ergebnis: Der Direktzugang ist europaweit Realität, in Deutschland als Modellprojekt im Kommen.

Gegen Psychotherapeuten: Jahrzehntelanger Kampf um Approbation, Kassenzulassung, eigenständige Diagnose. Ergebnis: eigenständige Profession mit vollem Versorgungsauftrag.

Gegen Pflegefachkräfte: Medikamentengabe, Wundversorgung, Ersteinschätzung – alles zunächst als ärztliche Domäne verteidigt. Ergebnis: Advanced Nursing Practice ist internationale Realität.

Und jetzt gegen Apotheker: Rotes Auge, Triage, Primärversorgung. Die Argumente: fehlende Kompetenz, Patientengefährdung, falsche Therapie.

Das Muster ist immer dasselbe. Die medizinischen Argumente waren jedes Mal partiell legitim – und jedes Mal gleichzeitig Instrument der Abgrenzung. Beides war wahr. Und jedes Mal hat die Ausweitung der Kompetenzen anderer Berufsgruppen die Versorgung nicht verschlechtert, sondern Lücken gefüllt, die die Ärzteschaft selbst nicht schließen konnte oder wollte.

Das demografische Argument – das alles entscheidet

Was früher ein berufsständischer Reflex war, ist heute eine Frage der Systemstabilität.

Deutschland altert. Die Morbidität steigt. Altersbedingte Augenerkrankungen werden massiv zunehmen: Bis 2030 ist aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem Anstieg des ophthalmologischen Versorgungsbedarfs um über 35 Prozent zu rechnen.[^11] Infolge der alternden Bevölkerung muss mit einem Drittel mehr Blinden und über 60 Prozent mehr Neuerblindungen gerechnet werden – vor allem durch Makuladegeneration, die heute schon 41 Prozent aller Erblindungen ausmacht.[^12] Das Glaukom – die zweithäufigste Erblindungsursache – hat allein zwischen 2002 und 2017 um 24 Prozent zugenommen.[^13]

Gleichzeitig gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Ärzteschaft in Rente. Die Nachbesetzung von Praxen – gerade in ländlichen Regionen – scheitert bereits heute regelmäßig.

Mehr Patienten. Weniger Ärzte. Längere Wartezeiten.

In diesem Kontext eine Kompetenzausweitung anderer Berufsgruppen zu blockieren ist nicht Qualitätssicherung. Es ist Versorgungsverweigerung auf Raten.

Das systemische Paradox

Hier liegt das eigentliche Paradox: Die Ärzteschaft beklagt zu Recht Unterfinanzierung, Bürokratie, Honorardruck und Fachkräftemangel. Und blockiert gleichzeitig jeden Versuch, die Versorgungslast auf mehrere Schultern zu verteilen.

Das ist kein Widerspruch aus Böswilligkeit. Es ist ein professionspolitischer Reflex, der sich seit dem 19. Jahrhundert nicht verändert hat – aber demografisch nicht mehr tragbar ist.

Dieselbe Politik, die die ambulante Versorgung finanziell aushöhlt, treibt gleichzeitig die Debatte über Kompetenzverschiebungen voran – weil die Lücken, die durch Unterfinanzierung entstehen, irgendwie gefüllt werden müssen. Und in dieses Vakuum stoßen die Apotheker – nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern weil auch sie eine berufsständische Zukunft gestalten wollen.

„Offensichtlich ist die Politik auf diesem Auge blind“, sagt BVA-Vorsitzender Daniel Pleger. Vielleicht. Aber eine Profession, die gegen Honorarkürzungen kämpft und gleichzeitig Versorgungslücken nicht adressiert, macht es der Politik leicht, beide Argumente gegeneinander auszuspielen.

Wenn die Ärzteschaft diesen Reflex nicht überwindet, wird die Politik ihn überwinden. Nicht aus Respekt vor der Medizin – sondern aus Notwendigkeit. Und dann passiert das, was immer passiert, wenn Reformen erzwungen statt verhandelt werden: ohne Qualitätsstandards, ohne Protokolle, ohne die Expertise der Ärzteschaft. Das wäre das schlechteste Ergebnis für alle – vor allem für die Patienten.

Der implizite Vertrag – heute

Der Vertrag von 1865 gilt noch. Aber er steht unter Druck. Wenn 48 Prozent der Kassenpatienten länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten, stellt sich die politische Gegenseite zu Recht die Frage: Wird der Vertrag noch eingehalten?

Die Frage ist nicht mehr: Darf die Apotheke das? Die Frage ist: Wer versorgt die Patienten, wenn die Arztpraxis es nicht mehr kann?

Wer darauf keine Antwort hat, hat das Argument verloren – unabhängig davon, wie legitim die medizinischen Einwände sind. Was konkret helfen würde: ein gemeinsames, verbindliches Triageprotokoll. Die Apotheke als erste Anlaufstelle mit klar definierten Alarmsymptomen, die eine garantierte Weiterleitung – nicht irgendwann, sondern innerhalb von Stunden – in die augenfachärztliche Versorgung auslösen. Dafür braucht es keine neue Kompetenzverteilung. Es braucht Kooperation, standardisierte Prozesse – und eine Finanzierung, die Augenärzte nicht zwingt, zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit zu wählen.

Die Geschichte der Professionalisierung zeigt: Berufsgruppen, die Kooperation verweigern, verlieren langfristig mehr als jene, die sie gestalten. Die Ärzteschaft hat diese Lektion mit Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Pflegekräften mehrfach lernen können. Ob sie sie diesmal früher zieht, bleibt offen.


Quellen

[^1]: AllAboutVision: „Acanthamoeba-Keratitis: Wichtige Information für Kontaktlinsenträger“, 03.09.2021. allaboutvision.com — Ergänzend: MSD Manual Profi-Ausgabe, Amöbenkeratitis. msdmanuals.com

[^2]: Bundesgesundheitsministerium: DART – Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie. bundesgesundheitsministerium.de

[^3]: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Dossier Ambulantisierung, 2025. kbv.de

[^4]: AOK-Gesundheitspartner / Deutsches Ärzteblatt: „Patienten warten im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin“, 04.02.2026. aok.de

[^5]: Techniker Krankenkasse Bayern: „Beim Facharzt wartet jeder Zweite mehr als vier Wochen“, 19.02.2026. tk.de

[^6]: ZDF heute / Rheinische Post: „Gesetzlich Versicherte warten länger auf Facharzttermine“, 04.02.2026. zdfheute.de

[^7]: Wikipedia: Medicinische Policey – Historischer Überblick über den Heilmarkt im 17./18. Jahrhundert. wikipedia.org

[^8]: Deutsches Ärzteblatt: „Johann Peter Frank: Vom Arzt zum Gesundheitspolitiker“. aerzteblatt.de — Britannica: Johann Peter Frank. britannica.com

[^9]: Wikipedia: Ärztekammer (Deutschland) – Geschichte der Selbstverwaltung. wikipedia.org — Bundesärztekammer: Geschichte der Bundesärztekammer. bundesaerztekammer.de

[^10]: Hochschule für Gesundheit: Studentische Konsensuskonferenz zum Direktzugang zum Physiotherapeuten, 2016. hs-gesundheit.de — Deutsches Ärzteblatt: „Debatte um Primärversorgung: Heilmittelerbringer dringen auf Direktzugang“, 13.11.2025. aerzteblatt.de

[^11]: AAD Pressekonferenz 2013: Demografischer Wandel und ophthalmologischer Versorgungsbedarf. augeninfo.de

[^12]: Springermedizin / Die Ophthalmologie: „Erblindung in Deutschland – heute und 2030″. springermedizin.de — DOG Weißbuch zur ophthalmologischen Versorgungssituation in Deutschland 2023. dog.org

[^13]: DOG Weißbuch 2023: Glaukom-Prävalenz in Deutschland 2002–2017. dog.org

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