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Stellen Sie uns Fragen auf fragen@augenlicht.de . Wir recherchieren.

Stellen Sie uns Fragen auf fragen@augenlicht.de . Wir recherchieren. 11.07.2026 Regina B., Norddeutschland.Man liest immer wieder, dass manche Augenärzte einen reinlegen mit der Zuzahlung bei sogenannten Premium-Linsen beim Grauen Star. Stimmt das ? Antwort der Redaktion Ja, an diesem Verdacht ist etwas dran – und es ist inzwischen auch behördlich bestätigt. Wir haben die Vorwürfe…

Antwort der Redaktion

Ja, an diesem Verdacht ist etwas dran – und es ist inzwischen auch behördlich bestätigt. Wir haben die Vorwürfe für Sie noch einmal recherchiert. Recherchen von NDR und Panorama (Mai 2026) zeigen, dass viele Patienten in Deutschland von ihren Augenärzten Hunderte Euro für angebliche „Premiumlinsen“ verlangt bekommen, obwohl die Krankenkassen die Kosten eigentlich komplett übernehmen. Konkret geht es um sogenannte asphärische Monofokallinsen – das sind mittlerweile weltweit medizinischer Standard. Trotzdem behaupten viele Augenärzte, nur die einfacheren sphärischen Linsen seien Kassenleistung, und verlangen für die asphärische Variante oft mehr als 500 Euro pro Auge zusätzlich. Besonders pikant: OP-Zentren bekommen diese Linsen oft zu einem Preis, der deutlich unter der Pauschale liegt, die die Krankenkassen ohnehin bezahlen. Mehrere Chefärzte öffentlicher Kliniken und Universitätskliinken bestätigten dem NDR zudem, dass beim Wechsel von sphärischer zu asphärischer Linse keine zusätzlichen Aufwände nötig seien – weder bei der Voruntersuchung noch bei der OP, und dass sich der Preis für beide Linsenarten kaum unterscheide. Viele öffentliche Häuser setzen die asphärische Linse deshalb längst standardmäßig und ohne Zuzahlung ein.Der Berufsverband der Augenchirurgen (BDOC) räumte auf Nachfrage ein, dass sich Preise und Preisdifferenzen kaum präzise ermitteln lassen – ein Umstand, der es Patient:innen praktisch unmöglich macht, die Angemessenheit einer Zuzahlung selbst zu prüfen.

Aber!! Nicht jede Zuzahlung ist unseriös. Wichtig für die Einordnung: Es gibt echte Sonderlinsen mit tatsächlichem Zusatznutzen – etwa Multifokallinsen, die wie eine Gleitsichtbrille wirken, oder torische Linsen zum Ausgleich einer Hornhautverkrümmung. Für solche Linsen ist eine Zuzahlung gesetzlich vorgesehen und legitim. Das Problem, das der NDR aufgedeckt hat, betrifft speziell Fälle, in denen ein längst etablierter Standard als „Premium“ verkauft wird.

Die Reaktion der Politik: Bemerkenswert: Nur wenige Wochen nach der NDR-Berichterstattung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) reagiert und einer weiteren Grauzone einen Riegel vorgeschoben. Ärztliche Mehraufwände rund um Sonderlinsen – etwa für postoperative Kontrollen – gelten laut G-BA-Beschluss bereits durch die Kassenleistung (EBM) als abgegolten und dürfen seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr zusätzlich privat abgerechnet werden. Weiterhin privat abrechenbar bleiben nur die tatsächlichen Mehrkosten der Sonderlinse selbst sowie Leistungen, die klar über die Kassenversorgung hinausgehen. Der Beschluss erging gegen das Votum der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – die Standesvertretung der Ärzte war also nicht einverstanden.

Was der Ärzteverband dazu sagt: Der Bundesverband der Augenärzte weist einen systematischen Missstand zurück: Individuelle Mehrleistungen auf eigenen Wunsch selbst zu tragen sei grundsätzlich richtig, „statt dafür alle Beitragszahler zu belasten“; sollten einzelne Praxen das ausnutzen, solle man dieses Verhalten „hinterfragen und verfolgen, statt die Regelung als Ganzes in Frage zu stellen“.

Was Sie als Patient:in konkret tun können

  • Nachfragen und zweite Meinung einholen, wenn eine kostspielige Sonderlinse empfohlen wird, besonders bei Multifokal- oder torischen Linsen.
  • Sich schriftlich bestätigen lassen, welche Linse konkret als Kassenleistung angeboten wird – Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Standardversorgung ohne Zuzahlung.
  • Bei Zweifeln die eigene Krankenkasse einschalten; sie hilft auch bei der Suche nach einer Praxis, die ohne Zuzahlung behandelt.
  • Beschwerden können zusätzlich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.
  • Die Verbraucherzentrale sammelt entsprechende Fälle über ein Beschwerdeformular zu ärztlichen Zusatzleistungen (IGeL).

Fazit: Der pauschale Verdacht, manche Augenärzte „legten Patienten bei der Zuzahlung rein“, ist nach den vorliegenden Recherchen und der behördlichen Reaktion nicht aus der Luft gegriffen – belegt sind Fälle, in denen medizinischer Standard als teure Zusatzleistung verkauft wurde. Das heißt nicht, dass jede Empfehlung einer Sonderlinse unseriös ist. Es lohnt sich aber, genau hinzusehen und im Zweifel nachzufragen.

Sollten Ärzt:innen unter den Leser:innen anderer Auffassung sein oder Ergänzungen zur Preisstruktur beisteuern wollen: Wir freuen uns über Zuschriften und werden diese aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion Augenlicht.de

Antwort vom 7.7.2026 (Sorry, leider zu spät bemerkt)
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid zu hören, dass das Normaldruckglaukom Ihrer Frau derzeit so rasch fortschreitet und dass sie zusätzlich einen erheblichen Gewichtsverlust erlitten hat.
Zu Ihrer Frage: Nach unseren Recherchen sind bislang keine belastbaren Hinweise bekannt, dass der Wirkstoff Romosozumab einen ausgeprägten Gewichtsverlust verursacht oder in seiner Wirkweise den sogenannten GLP-1-Rezeptoragonisten bzw. GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten zur Gewichtsreduktion ähnelt. Diese Medikamente wirken über unterschiedliche Mechanismen. Ein deutlicher Gewichtsverlust gehört nach den veröffentlichten Studiendaten nicht zu den typischen Nebenwirkungen von Romosozumab. Auch ein gesicherter Zusammenhang zwischen Romosozumab und einer Verschlechterung eines Normaldruckglaukoms ist uns nach dem derzeitigen Stand der veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht bekannt.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ärzte sind und deshalb weder Diagnosen stellen noch medizinische Ratschläge oder Empfehlungen geben dürfen. Wir können lediglich Rechercheergebnisse und den aktuellen Stand veröffentlichter wissenschaftlicher Erkenntnisse wiedergeben, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen können. Die Einschätzung des individuellen Krankheitsbildes und möglicher Zusammenhänge kann nur durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
Wir wünschen Ihrer Frau alles Gute und hoffen, dass die Ursache gefunden und erfolgreich behandelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion Augenlicht.de